Methodik
Wie die Angaben entstehen, geprüft und aktualisiert werden – in Klartext.
Grundsätze
- Nur belegbare Fakten. Jede Angabe hat eine Quelle (URL), ein Datum („Stand“) und ein wörtliches Zitat von dieser Seite.
- Keine Wertung. Es gibt keine Noten, Sterne, Ranglisten oder Empfehlungen. Die Sortierung ist alphabetisch.
- Gezeigt wird, was angeboten wird. Der Vergleich zeigt je Anbieter, was er auf seiner Website öffentlich anbietet. Fehlt eine Angabe, bleibt die Stelle beim Anbieter leer. Das heißt nur, dass wir dafür keinen öffentlichen Beleg gefunden haben, nicht, dass der Anbieter es nicht anbietet. Darauf weist auch der Filter hin.
- Merkmale statt Punkte. Im Vergleich erscheint je Anbieter, was er öffentlich nennt, als einzelne Merkmale (etwa „Kieferorthopädie“, „Dampsoft“, „AVV nach Art. 28 DSGVO“). Ein Merkmal erscheint nur, wenn das zugehörige Zitat genau diese Eigenschaft trägt. Gewählte Filter zeigen nur Anbieter, die alle gewählten Merkmale nennen.
- Kurzprofile aus Textbausteinen. Der kurze Prosatext je Anbieter auf seiner Profilseite wird aus den belegten Werten mit festen Satzbausteinen zusammengesetzt, für alle Anbieter nach demselben Muster. Er enthält keine frei formulierten Sätze und keine Wertung.
- Gleiche Fragen für alle. Die Merkmale entstehen aus denselben Fragen an jede Website, ohne Gewichtung.
Welche Angaben wir erfassen
- Preise & Modell. Nennt die Website ohne Anfrage Preise oder das Abrechnungsmodell (Pauschale, Prozent, Stundensatz)?
- Mindestlaufzeit. Welche Mindestvertragslaufzeit nennen AGB oder Vertragsseite?
- PVS-Anbindung. Welche Praxisverwaltungssysteme werden auf der Website ausdrücklich genannt?
- AVV / DSGVO. Bietet der Anbieter Praxen für die Abrechnungsdienstleistung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO an (AGB, Leistungsbeschreibung, Vertragsunterlagen)?
- Erreichbarkeit. Welche Servicezeiten und Kontaktkanäle nennt die Kontakt- oder Service-Seite?
Bei „Preise & Modell“ zeigen wir, ob Preise auf der Website stehen, und das Abrechnungsmodell (Pauschale, Prozent vom Umsatz, Stundensatz, Hybrid), sofern es auf der Website steht. Bei „Mindestlaufzeit“ zeigen wir die Zahl in Monaten; „keine“ bedeutet eine belegte Laufzeit von 0 Monaten. Nennt die Quelle eine Kündigungsfrist, zeigen wir sie mit („Unbefristeter Vertrag; Kündigung …“). Bei der Praxissoftware (PVS-Anbindung) zählen nur Praxisverwaltungssysteme, von denen der Anbieter ausdrücklich sagt, dass er mit ihnen arbeitet. Fragen oder Checklisten an Praxen, Auswahllisten in Kontaktformularen und Beispiele in Ratgebertexten zählen nicht. Bei „AVV / DSGVO“ zählt, ob der Anbieter Praxen für die Abrechnungsdienstleistung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO anbietet, etwa in AGB, Leistungsbeschreibung oder Vertragsunterlagen. Das Merkmal „AVV nach Art. 28 DSGVO“ zeigen wir nur, wenn die Quelle ausdrücklich von Auftragsverarbeitung spricht. Nennt sie nur einen Datenschutz- oder Datenverarbeitungsvertrag, heißt das Merkmal „Datenschutzvertrag laut Website“. Hinweise in der Datenschutzerklärung auf Verträge des Anbieters mit seinen eigenen Dienstleistern (z. B. Webhoster) zählen nicht. Bei „Erreichbarkeit“ übernehmen wir Servicezeiten und Kontaktkanäle von der Kontakt- oder Service-Seite.
Fachrichtungen laut Website
Zusätzlich zeigen wir je Anbieter, welche Fachrichtungen seine Website ausdrücklich nennt: Zahnmedizin, Kieferorthopädie, MKG / Oralchirurgie, Implantologie. Auch sie ist ein Merkmal zum Filtern: Es fließt in keine Reihenfolge ein und wird nicht gewichtet. Auch hier gilt die Quellenpflicht (Quelle, Stand, wörtliches Zitat). Die Angabe wird von Hand gepflegt und ist nicht Teil der automatischen Prüfung. Fehlt sie, sagt die Website dazu nichts; das ist keine Abwertung.
Gesellschaftsform, Sitz und App
Die Gesellschaftsform übernehmen wir aus dem Impressum (Pflichtangabe), mit Quelle, Stand und Zitat. Nennt das Impressum eine natürliche Person als Anbieter, ohne Handelsregistereintrag, gilt das als Einzelunternehmen. Im Filter sind die Formen zu Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft und Einzelunternehmen zusammengefasst. Der Sitz ist der Ort aus dem Impressum; das Bundesland leiten wir daraus ab. Als App zählt eine Smartphone-App für Praxen, die der Anbieter auf seiner Website mit Link in den App Store oder zu Google Play nennt. Diese Angaben werden von Hand gepflegt, für alle Anbieter nach denselben Regeln geprüft und sind nicht Teil der automatischen Prüfung.
Automatische Prüfung (monatlich)
Die Angaben zu Preisen & Modell, Mindestlaufzeit, Praxissoftware, AVV und Erreichbarkeit prüft ein Skript. Es ist so eingerichtet, dass es einmal im Monat (jeweils am 1.) automatisch läuft; der erste vollständige Durchlauf war der Aufbau des Vergleichs am 13.09.2026, der erste planmäßige Lauf ist am 01.10.2026. Der Ablauf:
- Das Skript liest die Anbieterliste. Nur Anbieter mit dem Status „aufgenommen“ werden geprüft.
- Je Anbieter lädt es die Startseite sowie – per Link-Heuristik auf Wörter wie „Preis“, „Kosten“, „Leistung“, „Kontakt“, „AGB“, „Datenschutz“ – bis zu acht Unterseiten.
- Der Seitentext wird an ein KI-Modell (Anthropic Claude) gegeben, das die oben genannten Angaben in ein festes Schema überträgt. Pflicht je Wert: genaue Quell-URL, wörtliches Zitat und eine Konfidenz (hoch/mittel/niedrig). Regel: Wenn etwas nicht eindeutig belegbar ist, wird kein Wert eingetragen. Es wird nichts geraten.
- Abgleich mit dem bisherigen Datensatz:
- Wert unverändert und Konfidenz hoch → Stand und Beleg werden aktualisiert.
- Wert neu (bisher ohne Angabe) und Konfidenz hoch → wird übernommen.
- Wert geändert oder nicht mehr belegbar → der alte Wert wird sofort aus dem Vergleich und aus den Filtern genommen; die Abweichung wird als Prüfaufgabe angelegt und von einem Menschen gegen die Quelle geprüft. Erst danach erscheint wieder ein Wert.
- Neuer Wert mit Konfidenz nicht hoch → wird nicht übernommen, sondern als Prüfaufgabe angelegt.
- Wert unverändert, aber Konfidenz nicht hoch → der Wert bleibt, sein „Stand“ wird nicht erneuert. Am Stand jeder Angabe ist deshalb erkennbar, wann ihr Beleg zuletzt gefunden wurde.
- Hat ein Mensch einen Beleg verworfen (z. B. weil er keine Leistungsaussage ist), setzt das Skript diesen Wert nicht wieder, bis ein eindeutiger Beleg vorliegt.
- Website zweimal in Folge nicht erreichbar → Prüfaufgabe „Anbieter inaktiv?“; der Anbieter bleibt mit letztem Stand im Vergleich.
- Die Änderungen werden veröffentlicht. Der „Stand“ eines Werts wird nur dann aktualisiert, wenn der Beleg tatsächlich auf der Website gefunden wurde.
Letzter Prüflauf: 13.09.2026. Das Datum sagt, wann das Skript zuletzt lief, nicht, dass jede einzelne Angabe an diesem Tag bestätigt wurde. Maßgeblich für eine Angabe ist ihr eigener „Stand“, der beim Überfahren oder Antippen des Merkmals erscheint. Von Hand gepflegte Angaben (Fachrichtungen, Gesellschaftsform, App, Servicepausen) prüft das Skript nicht; ihr Stand ist der Tag der letzten Prüfung von Hand.
Neue Anbieter
Einmal im Quartal sucht ein zweites Skript per Websuche nach weiteren Anbietern („externe Zahnarztabrechnung“, „Abrechnungsbüro Zahnarzt“, „ZMV extern“, „Abrechnungsservice Zahnarztpraxis“). Treffer, die noch nicht in der Liste stehen, werden als „vorgeschlagen“ vermerkt. In den Vergleich kommt ein Anbieter erst, wenn wir den Status von Hand auf „aufgenommen“ setzen. Weitere Entscheidungen von Hand sind: die Prüfaufgaben aus der monatlichen Prüfung, Korrekturmeldungen, das Verwerfen von Belegen, die eine Angabe nicht tragen, und die von Hand gepflegten Angaben (siehe oben). Anbieter können sich jederzeit über das Korrekturformular melden.
Regeln für den Betreiber
Die Dentapal GmbH betreibt diese Seite und ist selbst Anbieter. Diese Seite ist damit auch Werbung für unser eigenes Angebot. Was für alle Anbieter gleich gilt und was nicht:
- Für alle gleich: dieselben Merkmale und Filter, dieselbe Beleganforderung (Quelle, Stand, wörtliches Zitat, das die Angabe trägt) und die alphabetische Sortierung.
- Unterschiedlich gepflegt: Die Angaben der anderen Anbieter prüft monatlich das Skript. Unsere eigenen Angaben überschreibt das Skript nicht; wir pflegen sie selbst von Hand, nach denselben Beleganforderungen, mit unserer eigenen Website als Quelle.
- Hervorhebung unseres Angebots: Unser Angebot trägt das Badge „Unser Angebot“, einen gelben Rahmen und als einziges einen Anfrage-Button. Die Startseite wirbt außerdem allgemein für externe Abrechnung.
Welche Mittel der Hervorhebung erlaubt sind und welche nicht, halten wir in einer internen Regeldatei fest.
Korrekturen
Jeder – insbesondere jeder gelistete Anbieter – kann Fehler über das Korrekturformular melden. Wir übernehmen Korrekturen, sobald sie auf einer öffentlichen Seite belegt sind.